Nicht immer ist es ein schönes Erlebnis, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Wenn auch du schwanger bist und dich der Situation nicht gewachsen fühlst, denkst du vielleicht über eine Abtreibung nach. Dies ist natürlich ein schwieriger Schritt, den du dir unbedingt gut überlegen solltest. Dabei ist es gut, mit Experten zu sprechen, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Die offiziellen Beratungsstellen und viele Vereine kümmern sich um Frauen, die ein Problem mit ihrer Schwangerschaft haben. Du solltest also nicht zögern und dir die Hilfe holen, die du benötigst. Wenn du dich dennoch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden solltest, ist es vorteilhaft, die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen zu kennen. Im Folgenden findest du wichtige Informationen und Hinweise dazu.
Was sagt das Gesetz zum Thema Schwangerschaftsabbruch?
Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft beenden möchte, dann muss sie dabei die Gesetze beachten. Der erste wichtige Schritt ist, dass du dich beraten lässt. Dies ist zum Beispiel bei einer Beratungsstelle von Pro familia möglich, aber auch bei einigen anderen Vereinen und Institutionen. Wer in deiner Gegend eine solche Beratung durchführen kann, erfährst du beispielsweise über deinen Frauenarzt oder deine Frauenärztin. Wenn du die Beratung absolviert hast, erhältst du eine Bescheinigung darüber. Auch dies ist Vorschrift. Anschließend müssen mindestens vier Tage vergehen, erst dann darf die Abtreibung frühestens vorgenommen werden. Dies gibt dir noch etwas Zeit, über deine Entscheidung nachzudenken. Schließlich kann eine Ärztin oder ein Arzt den Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sofern die zwölfte Schwangerschaftswoche noch nicht beendet ist.
Die kriminologische Indikation – eine Ausnahme beim Schwangerschaftsabbruch
Besonders dramatisch ist es für dich, falls du durch eine Vergewaltigung schwanger geworden bist. In jedem Fall solltest du dich jetzt an eine Beratungsstelle und – falls du es noch nicht getan hast – auch an die Polizei wenden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist auch in diesem Fall bis zur zwölften Woche möglich und erlaubt. Du musst allerdings laut Gesetz keine weitere Beratung mehr auf dich nehmen. Wenn du dies möchtest, stehen dir die entsprechenden Beratungsstellen natürlich offen.
Die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen
Vielleicht hast du von deinem Arzt oder von deiner Ärztin erfahren, dass eine ernsthafte Gefahr für deine Gesundheit oder für deine Psyche besteht, wenn du dein Baby austrägst. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du selbst unter einer schwerwiegenden Erkrankung leidest, die sich durch die Schwangerschaft zunehmend verstärkt. Wenn erkennbar ist, dass ein Kind mit einer sehr schweren Behinderung zur Welt kommen wird, könnte das eine zu große Belastung für die Schwangere sein. Deshalb gilt dies in einigen Fällen als Grund, die Schwangerschaft abzubrechen. Man nennt die beschriebenen Fälle auch „medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch“. Da du hier ohnehin in engem Kontakt mit deinem Arzt stehen wirst, kann er dich jetzt gut beraten. Nach der Beratung müssen mindestens drei Tage vergehen, bevor der Arzt dir die benötigte Bescheinigung für den Schwangerschaftsabbruch ausstellen kann. Diese Frist gilt jedoch als aufgehoben, wenn eine direkte, akute Gefahr für deine Gesundheit besteht, wie etwa durch lebensbedrohliche Vergiftungserscheinungen. Selbstverständlich ist diese Situation sehr belastend für dich. Daher solltest du dir unbedingt Unterstützung holen, beispielsweise von deiner Familie, aber auch von offiziellen Stellen. Sicherlich wird dir dies helfen, mit der Situation umzugehen und die richtige Entscheidung zu treffen.
Schwanger und verzweifelt? Hier bekommst du Hilfe!
Wenn du ungewollt schwanger geworden bist, dann ist der Gang zu einer Beratung unbedingt zu empfehlen. Auch wenn es dir zunächst unangenehm sein sollte – die erfahrenen Beraterinnen und Berater haben schon vielen Frauen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befanden, wie du sie jetzt erlebst. Neben weiteren Möglichkeiten kannst du die folgenden Anlaufstellen für dich nutzen:
- Einrichtungen von pro familia: Diese gibt es in ganz Deutschland. Darunter sind sowohl reine Beratungszentren als auch solche, die mit medizinischen Einrichtungen kombiniert sind. Alle Adressen und weitere Kontaktdaten findest du unter http://www.profamilia.de/.
- Ein sehr umfassendes Onlineangebot ist auch auf http://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftskonflikt/ zu finden. Dies ist eine Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- Der weiße Ring kümmert sich um Opfer von Gewalt. Hier bekommst du Hilfe, wenn du vergewaltigt worden bist und nicht weißt, an wen du dich wenden sollst. Über die Internetpräsenz https://www.weisser-ring.de findest du schnell die passende Telefonnummer und kannst dich beraten lassen.
- Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt helfen dir ebenfalls weiter. Der Link zum Beratungsangebot lautet: http://www.awo-beratungsstelle-lev.de